Förderung für kontrollierte Wohnraumlüftung
Fördermittel für Lüftungsanlagen von der KfW
Die KfW fördert Anlagen für die kontrollierte Wohnraumlüftung, die in Wohngebäude von Privatpersonen nachgerüstet werden im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren" - wahlweise mit einem Kredit oder mit einem Zuschuss.
Die Förderung für Lüftungsanlagen gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem Jahr 2002 gestellt wurde. Hauseigentümer können im Rahmen dieses Programms zwischen einem Darlehen mit äußerst günstigen Konditionen oder einem Investitionszuschuss wählen.
Insgesamt sind beim Zuschuss 10 Prozent der Gesamtsanierungskosten drin, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Die maximale Zuschussförderung winkt somit bei 50.000 Euro Sanierungskosten. Sie profitieren bei so einer Nachrüstung nicht nur durch Fördermittel und sauberer Luft, sondern sparen in der Regel auch Heizkosten durch die Wärmerückgewinnung der Wohnraumlüftung.
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Mit den folgenden Informationen gehen wir ins Detail.
Diese Förderung gilt auch dann, wenn Sie die Nachrüstung der Lüftungsanlage als einzige Maßnahme (sogenannte Einzelmaßnahme) umsetzen, also sonst nichts weiter an Ihrem Haus machen. Es gibt darüber hinaus aber noch mehr Fördermittel für sogenannte Maßnahmenpakete. Speziell für die Nachrüstung von Lüftungsanlagen gibt es dabei auch ein Lüftungspaket, welches Sie nutzen können, sofern Sie den Einbau der Lüftungsanlage mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle kombinieren.
Gesetzt dem Fall, dass Sie die Sanierung mit Ihren eigenen Mitteln finanzieren, können Sie durch die Fördermaßnahme "Lüftungspaket" einen Investitionszuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten (50.000 Euro) beantragen, maximal also 7.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
Aber nicht jede Lüftungsanlage wird gefördert. Zu den förderfähigen Anlagen gehören zum Beispiel zentrale, dezentrale oder raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und bedarfsgeregelte Abluftsysteme. Auch Kompaktgeräte oder Abluftwärmepumpen können gefördert werden.
Grundsätzlich gilt: Förderungen von der KfW müssen grundsätzlich VOR Beginn einer Sanierung beantragt werden. Außerdem ist die Einbindung eines sachverständigen Experten aus dem Bereich Energie-Effizienz notwendig. Dieser kümmert sich auch um das korrekte Ausfüllen der benötigten Anträge und erstellt die nötigen Bescheinigungen. Dieser kann Sie bei der Wahl Ihrer Lüftungsanlage beraten und Ihnen sagen, ob diese förderfähig ist. Somit läuft die Abwicklung für Sie relativ entspannt ab.
Zusatzinformation: Neben einem Lüftungspaket gibt es auch ein Heizungspaket für die Modernisierungen von Heizungsanlagen. Für Zusatzinformationen dazu empfehlen wir Ihnen auch, sich die Videos auf dieser Seite anzusehen.
Alle Angaben zu den Fördermitteln erfolgen ohne Gewähr.
Bei Nachrüstung einer Lüftungsanlage können Hauseigentümer Fördermittel bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung genießen Sie stets himmlisch gute Luft in Ihrem Haus und sparen zudem noch Heizkosten durch die integrierte Wärmerückgewinnung.
Links zur KfW
Hier finden Sie die externen Links zu den passenden Programmen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
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